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Hundehaftpflicht

Viele Hundebesitzer gehen irrtümlich davon aus, dass ihr vierbeiniges Familienmitglied in der Privathaftpflicht der Familie mit versichert ist. Wenn der Hund dann wirklich einen Schaden verursacht, kommt das böse Erwachen: eine Privathaftpflicht deckt zwar Schäden ab, die durch gewisse kleinere Haustiere verursacht werden, ein Hund ist jedoch von dieser Form der Haftpflicht ausgeschlossen. Mit einem Hundehaftpflichtversicherung Vergleich erfahren Sie mehr über die einzelnen Leistungen der Hundehaftpflicht.

Wenn Sie den “besten Freund des Menschen” in Ihre Familie aufnehmen, sollte Ihr nächster Schritt unbedingt der Abschluss einer speziellen Hundehaftpflichtversicherung sein. Als Besitzer eines Hundes sollte die Hundehaftpflicht, gleich neben einer privaten Haftpflichtversicherung, oberste Priorität genießen. Denn es ist unerheblich, wie außergewöhnlich gehorsam Ihr Vierbeiner ist, oder dass er ganz bestimmt keine Veranlagung zum Beißen zeigt. Ein Schaden kann schon durch einen kurzen Moment der Unachtsamkeit, oder sogar beim Spielen, auftreten: Der Hund läuft auf die Strasse und verursacht einen Autounfall, oder springt spielerisch auf ein Kind, das dann unglücklich stürzt. Ohne Hundehaftpflichtversicherung müssen die finanziellen Konsequenzen von der jeweiligen Aufsichtsperson getragen werden.

Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie und mögliche andere Betreuer vor lebenslangen finanziellen Belastungen oder sogar finanziellen Ruin. Sparen Sie nicht am “falschen Ende” und achten Sie bei Abschluss auf eine möglichst hohe Deckungssumme und etwaige Sonderkonditionen. Um einen für Sie günstigen Tarif zu finden, vergleichen Sie Beiträge und Leistungen zwischen konkurrierenden Versicherungsgesellschaften. Mit einem im Internet gebotenen Tarifrechner geht das schnell, unverbindlich, und ohne Kaufzwang.

Hausversicherung

Als Hausbesitzer hat man sich um allerlei Dinge zu kümmern. Wenn man erst mal Grundbesitz und Wohngebäude besitzt, muss man an manche Dinge denken. So sollte ein Hausbesitzer für sein Wohngebäude eine Wohngebäudeversicherung besitzen. Diese Wohngebäudeversicherung kann nur eine Feuerversicherung enthalten, kann aber auch Sturm, Hagel und Leitungswasser absichern. Wenn man auch noch ein Mehrfamilienhaus besitzt, dann sollte man nach einer Gebäudehaftpflicht Ausschau halten, denn schliesslich hat man die Verkehrssicherungspflicht über den Grundbesitz, das heisst, dass man für alles verantwortlich ist und für das haften muss, was auf dem Grundstück passiert. Auf einem Grundbesitz kann schliesslich allerlei passieren. Im Winter kann der Spaziergänger auf dem Bordstein ausrutschen oder ein Dachziegel kann vom Dach fallen und Menschen oder Sachen beschädigen. Dies kann man unter Umständen gar nicht verhindern, deshalb sollte der Grundbesitz mit einer Grundbesitzerhaftpfllicht abgesichert werden. Auch als Öltankbesitzer hat man eine Verkehrssicherungspflicht für den oder die Öltanks. Man muss ja keinem heutzutage mehr erzählen, was es bedeutet, wenn man jemand auf dem Grundstück ausrutscht und sich die Knochen bricht oder der Öltank leck wird und Öl ins Bodenwasser austritt. Da solche Gefahren gar nicht von privater Seite aufgefangen werden können, sollte eine Gebäudehaftpflicht und eine Gewässerschadenhaftpflicht abgeschlossen werden. Im Internet gibt es genügend Möglichkeiten einen Versicherungsvergleich bei beiden Versicherungen, also der Gebäudehaftpflicht und der Gewässerschadenhaftpflicht, durchzuführen. Bei diesem Versicherungsvergleich können nicht nur die Beiträge,sondern auch die Leistungen verglichen werden. So kann man also bequem vom eigenen Schreibtisch den besten Versicherer küren und sich auch online die gewünschte Absicherung ins Haus holen.

Kostenloses Girokonto

Ein kostenloses Girokonto ist für alle geeignet, selbst wenn als regelmäßige Einnahme nur Unterhaltszahlungen oder dergleichen eingehen. Meist wird nicht einmal ein fixes Einkommen verlangt – im Gegenteil, teilweise erhält man sogar eine Gutschrift bei Eröffnung des kostenlosen Girokontos. Das Konto bleibt auch kostenlos, selbst wenn einmal keine Zahlungen eingehen sollten und kein Guthaben vorhanden ist. Kosten fallen nur bei Überziehungen an. Wenn nur Unterhaltszahlungen auf dem Konto eingehen, kann man von zu Hause aus täglich prüfen, ob der Unterhalt auch pünktlich gezahlt wurde. Dafür braucht man sich nur in sein kostenloses Girokonto einloggen und auf den Button Umsätze klicken und schon erfährt man, ob der Unterhalt eingegangen ist. Auch wenn monatlich unterschiedliche auch kleinere Beträge auf dem Konto eingehen, stellt das kein Problem dar.

Überweisungen kostenlos tätigen

Wenn keine regelmäßigen Zahlungen auf dem kostenlosen Girokonto eingehen, empfiehlt es sich in der Regel auch nicht, Daueraufträge zu erteilen, oder aber man muss selbst jeden Monat wieder für ausreichende Deckung sorgen. Aber in einem solchen Falle ist es sicherlich besser, wenn man einzelne Überweisungen je nach Kontodeckung vornimmt. Diese Überweisungen sind ebenfalls, genau wie ein Dauerauftrag, kostenlos und man kann sich dann ruhig die Mühe machen, die Überweisung, auch wenn sie jeden Monat anfällt, jedes Mal separat vorzunehmen. Beim Einloggen in das Konto sieht man den Kontostand und kann entscheiden, ob die Überweisung vorgenommen werden kann.

Kostenlose Kreditkarte

Bei den meisten online Konten ist eine kostenlose Kreditkarte im Leistungsumfang enthalten. Mit dieser Kreditkarte ist es bei einigen Anbietern  möglich Bargeld weltweit kostenlos abzuheben, ein klares Plus für die Girokonto Angebote dieser Direktbanken.

Durch das übersichtliche Onlinetool der meisten Anbieter, weiß man immer und überall wie viel man beim kostenlose Girokonto abheben kann, ohne unnötige Überziehungskosten zu verursachen.

Zinsen Festgeld

Eine Geldanlage kann in zahlreichen Formen in Anspruch genommen werden. Je nach Art der jeweiligen Anlage unterscheiden sich die Zinsen, die Konditionen und auch die Laufzeiten. Für jede Art von Anleger gibt es eine passende Geldanlage, diese kann entweder fest oder flexibel, risikobehaftet oder risikofrei sein. Während Aktien und Wertpapiere für den Anleger immer ein gewisses Risiko bieten, sind Geldanlagen wie zum Beispiel Festgeld oder Tagesgeld völlig risikofrei.

Das Festgeld ist eine sehr beliebte Form der Geldanlage und bietet den Anlegern im Vergleich zu anderen Arten der Geldanlage zahlreiche Vorteile. Um Geld in Form von Festgeld anzulegen, benötigt der Anleger ein spezielles Festgeldkonto, dieses kann der kostenlos bei zahlreichen Banken und Direktbanken beantragen und einfach und bequem über das Internet nutzen. Durch die staatliche Einlagensicherung in Deutschland ist diese Form der Geldanlage völlig risikofrei und gegenüber einem Verlust abgesichert. Auch die Festgeld Zinsen sind bei dieser Geldanlage wesentlich höher als beim Tagesgeld oder bei einer anderen Geldanlage wie zum Beispiel beim klassischen Sparbuch.

Das Geld wird auf dem Festgeldkonto zu einem festen Zinssatz und für einen bestimmten Zeitraum fest angelegt, in dieser Zeit können die Anleger nicht wie beim Tagesgeld auf ihr angelegtes Geld zugreifen und können es erst nach dem Ablauf des Zeitraums abheben. Festgeld eignet sich zwar nicht für eine flexible Geldanlage, ist aber für größere Anlagesummen durchaus sehr rentabel. Da sich die Festgeld Zinsen von Anbieter zu Anbieter teilweise sehr stark unterscheiden, sollte auf jeden Fall ein kostenloser Zinsen Festgeld Vergleich im Internet in Anspruch genommen werden.

Risikoversicherung

Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung zu bekommen, ist fast so etwas, wie die berühmte Nadel im Heuhaufen zu suchen. Die meisten Versicherungen bieten erst gar keine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung an, oder wenn überhaupt, dann nur mit einer hohe Kapitaleinlage. Eine gute Alternative zur Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen sind die Sterbegeldversicherungen mit Wartezeit. Bei dieser Absicherung muss man keine Gesundheitsfragen beantworten und kann eine Versicherungssumme bis 20 000 € abschliessen.

Die VPV Lebensversicherung AG und die Ideal Versicherung bieten ein solche Risikoversicherung an. Bei der VPV ist die garantierte Leistung bei Tod im 1ten Jahr der Versicherung die Beitragsrückgewähr. Die garantierte Leistung bei Tod im 2ten Jahr der Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen beträgt 60 % der Versicherungssumme und ab dem Tod im 3ten Jahr der Versicherung ist die garantierte Leistung 100 % der Versicherungssumme.

Bei der Ideal Versicherung bekommen die Angehörigen des Versicherungsnehmers bei Tod im 1ten bis 9ten Monat die Versicherungsbeiträge zurück. Ab dem 10ten bis 12ten Monat zahlt die Ideal Versicherung 5 000 € bei einer Versicherungssumme von 20 000 €. Bei dem Tod des Versicherungsnehmers im 13ten bis 15ten Monat zahlt die Ideal Versicherung 10 000 € aus und bei Tod im 16ten bis 18ten Monat 15 000 €. Die volle Versicherungssumme in Höhe von 20 000 € wird bei Tod der versicherten Person ab dem 19ten Monat an die Angehörigen ausgezahlt. Es gibt also Alternativen zu einer Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung.

Bauversicherung

Als wichtigste Bauversicherungen gelten die Bauherrenversicherung, auch Bauherrnhaftpflicht genannt, die Bauleistungsversicherung und die Feuerrohbauversicherung. Während der Bauphase sollten Sie für einen Versicherungsschutz sorgen, der auch für Sie persönlich passend ist. Egal, ob Sie selbst in Eigenregie bauen oder ein Haus schlüsselfertig auf einem bereits gekauften Grundstück bauen lassen. Die Bauherrenversicherung ist während der Bauphase von grosser Wichtigkeit für den Bauherren. Diese Bauherrenversicherung wird dann gebraucht, wenn aufgrund der Fahrlässigkeit des Grundstücksbesitzers, ein Dritter einen Schaden erleidet. Da der Bauherr das Risiko und die Verkehrssicherungspflicht für das Grundstück und das Gebäude trägt, ist es absolut notwendig, eine Bauherrnhaftpflicht abzuschliessen. Diese Bauherrenversicherung ist schon fast eine Pflichtversicherung, da man mit der Verkehrssicherungspflicht praktisch für alle Aktivitäten, rund um die Uhr, die auf der Baustelle passieren, haftbar gemacht werden kann. Ein bekanntes Beispiel ist das Kind, daß beim Spielen auf der Baustelle in eine Grube fällt und sich das Bein bricht. Wenn dem Bauherrn, bei so einem Fall, die kleinste Nachlässigkeit nachgewiesen werden kann, wird er schadensersatzpflichtig gemacht. Ohne Bauherrenversicherung kann dies unangenehm teuer werden. Solange die Bauherrenversicherung besteht, benötigen Sie im Grund auch keine Haus und Grundbesitzerhaftpflicht. Sollte das Gebäude aber fertig sein und Sie vermieten es komplett oder anteilig, sollten Sie sich erkundigen, welche Grundbesitzerhaftpflicht Sie benötigen. Bei der Bauwesenversicherung, auch Bauleistungsversicherung benannt, können mutwillige Beschädigungen und Diebstahl während der Rohbauphase versichert werden. Auch höhere Gewalt und ungewöhnliche Ereignisse,die mit der Witterung z.B. Sturm zusammenhängen, sind in der Regel mitversichert. Die Bauleistungsversicherung ist keine absolut notwenige Versicherung und kann, muss aber nicht unbedingt abschlossen werden. Die Feuerrobauversicherung ist eine so genannte Pflichtversicherung, wenn Sie finanzieren, denn ohne diese Versicherung wird keine Bank den Bau oder den Kauf eines Eigenheimes finanzieren. Bei der Feuerrohbauversicherung ist nicht nur der Fall des Feuers oder Brandes versichert, sondern auch der Blitzschlag, die Explosion, Schäden durch einen Flugzeugabsturz sowie Beschädigungen, die durch Löschwasser, Russ oder Rauch entstanden sind.

Rechtsschutzversicherung

Mit einer Rechtsschutzversicherung kann der Versicherungsnehmer das Kostenrisiko eines eventuellen Rechtsstreites im versicherten Bereich absichern.
Auch in Deutschland ist der Geldbeutel oft entscheidend ob derjenige, der Recht hat, auch Recht bekommt.
Eine Rechtsschutzversicherung bietet hierbei finanzielle Unabhängigkeit, weil die regelmäßigen Beiträge planbar sind und alle Kosten bis zur Deckungssumme eingeschlossen sind.
Der Versicherer übernimmt im Schadensfall die Kosten für Anwalt, Gutachter und Gericht. Auch Kautionszahlungen (bis ca. 100000 €) sind eingeschlossen.
Rechtsschutz hat etwa jeder zweite Haushalt.
Rechtsschutzversicherungen werden für den gewerblichen und privaten Bereich angeboten. Es gibt ihn für private, gewerbliche und berufliche Sparten. Ach die Bereiche Verkehr, Wohnung und Grundstück sind versicherbar.
Im privaten Sektor wird die Familienrechtsschutzversicherung am häufigsten abgeschlossen. In einem solchen Versicherungsvertrag sind der Versicherungsnehmer, sein Ehepartner und die im Haushalt lebenden Kinder ohne eigenes Einkommen bis 25 Jahre eingeschlossen. Bei Lebenspartnerschaften muss der mit versicherte Partner namentlich benannt sein.
Im Kombivertrag der Familienrechtsschutzversicherung können wahlweise Sparten, die nicht benötigt, oder anders schon versichert sind ausgeschlossen werden. Auch der Einschluss zusätzlicher Risiken, wie Verkehrsrechtsschutz ist möglich.
Jeder sollte vor dem Abschluss des Vertrages genau prüfen, welche Bereiche er benötigt und welches Risiko eventuell schon wo anders versichert ist. Manche Vereine haben beispielsweise für ihre Mitglieder bestimmten Rechtsschutz integriert (z. B. Mieterverein den Mieterrechtsschutz).
Sehr wichtig ist auch die Deckungssumme. Sie sollte so gewählt werden, dass sie beim Rechtsstreit auch ausreicht, alle anfallenden Kosten zu decken.
Versicherungsschutz gibt es in ganz Europa und den angrenzenden Mittelmeerländern.
Die Vertragslaufzeit beträgt, wenn sie nicht anders vereinbart wurde ein Jahr und verlängert sich automatisch, wenn nicht fristgemäß gekündigt wird (in der Regel 3 Monate vorher).
Jeder Versicherer legt seine Bedingungen und Tarife selbst fest, so dass es in vielen Fällen bei gleichen Ausgangsbedingungen und Risiken Unterschiede in der Beitragshöhe gibt. Hier kann nur ein unabhängiger Versicherungsvergleich helfen. Im Internet ist das einfach bequem und ohne fremde Beeinflussung sehr leicht möglich. Auch der Antrag beim gewählten Versicherer kann oft sofort gestellt werden.
Mit einer vereinbarten Selbstbeteiligung können weitere Beiträge gespart werden. Sie sollte jedoch nur so hoch sein, dass sie auch problemlos gezahlt werden kann.
Mit Abschluss des Versicherungsvertrages beginnt bei jeder Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit von drei Monaten. Der Anlass des Rechtsstreites muss immer danach liegen, wenn es Rechtsschutz geben soll.
Der Versicherer muss, wenn er Leistungen erbringen soll, vorher eine Deckungszusage geben. Bei zu geringen Erfolgsaussichten kann sie verweigert werden.
In den meisten Fällen erledigt der beauftragte Rechtsanwalt, wenn Rechtsschutz besteht, alle Formalitäten.